Angaben zu Grundstück und Eigentümer*innen
Übersicht & Absenden

Zustimmungserklärung


zwischen der

breitBAND Glasfasernetze SW GmbH
sowie verbundene Unternehmen
(nachfolgend als „Netzbetreiber" bezeichnet)

und

dem Grundstückseigentümer/
Gebäudeeigentümer/
Wohnungseigentümer
(nachfolgend als „Eigentümer“ bezeichnet)


Eigentümer

Weiterer Eigentümer 1

Weiterer Eigentümer 2

Sollte es weitere Eigentümer für das Grundstück geben, vermerken Sie das bitte im Bemerkungsfeld in Schritt 2. Wir nehmen anschliessend direkt mit Ihnen Kontakt auf.


für das/die Grundstück(e)/Gebäude mit folgender(n) Adresse(n):


Abweichende Adresse des anzuschließenden Gebäudes




Zeichnung der Trasse auf dem oben genannten Grundstück

Sie haben die Möglichkeit, einen Vorschlag zu machen, wo oder wie Sie den Hausanschluss gerne hätten. Fragen dazu klären wir bei einer Besprechung vor Ort. Dieser Termin wird von der Baufirma direkt mit Ihnen vereinbart.

Bitte laden Sie eine entsprechende Skizze des Trassenverlaufs hier hoch:



Ansprechpartner für den Zugang zum Gebäude:


1. Gegenstand der Zustimmungserklärung

Der Netzbetreiber beabsichtigt das vorstehend näher bezeichnete Grundstück (bzw. die Grundstücke) sowie die sich hierauf befindlichen Gebäude an ihr öffentliches Telekommunikationsnetz mit hoher Kapazität im Sinne des § 134 TKG anzuschließen.

Der Grundstücksanschluss über den günstigsten Trassenweg wird durch den Netzbetreiber für den Inhaber kostenlos vorbereitet. Eine betriebsfertige Erstellung des Glasfaseranschlusses im Haus bzw. Wohnung erfolgt durch den Abschluss eines Internet-Vertrages bei einem der Kooperationspartner des Netzbetreibers.

Der Eigentümer erteilt hiermit seine Zustimmung für die Errichtung einer auf Glasfasertechnologie basierendem Telekommunikationsverbindung auf dem vorstehenden Grundstück, im Gebäude sowie die Anbindung seines Gebäudes an das öffentliche Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers.


2. Mitwirkung des Eigentümers

Falls der Eigentümer über eine vorhandene Infrastruktur (Leerrohre, Steigleitungen und sonstige nutzbare Infrastruktur) verfügt, stellt er diese kostenfrei zur Verfügung und legt eine Skizze mit den wichtigsten Beschreibungen bei.


3. Laufzeit

Die Zustimmungserklärung gilt auf unbestimmte Zeit bis zu ihrem Widerruf. Nach dem Widerruf finden die gesetzlichen Regelungen (insbesondere § 134 TKG) Anwendung.


4. Datenschutz

Die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie unter https://breitband.bisping.de/datenschutz.